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CTH 395.1

Citatio: A. Chrzanowska (ed.), hethiter.net/: CTH 395.1 (TX 16.06.2015, TRde 09.01.2017)



§ 20''''
141 -- A: [Und] der Herr [des Wortes], er spricht folgendermaßen: B: Und der Herr des Wortes spricht folgendermaßen:
142 -- Als du es während der 7 Tage31 [ … ] von dem lebenden [ … ] das Beschworene umwickelt hattest,
143 -- sollen dir al[l]e Gottheiten zurufen: .
144 -- A: Der Herr des Wortes [be]tet [ … ]. B: Der Herr des Wortes betet den König an.
145 -- Er kommt heraus.
146 -- Der 9. Tag wird abgeschlossen.
Nach Kollation von Ünal 1996, 24 Anm. 101 ein Fehler in der Autographie: Demnach wäre eine Neun zu erkennen.
Ünal 1996, 24 emendiert neun Tage. Je nach Zählung des Beginns des Tragens – nach zwei Tagen für sieben Tage tragen – ergibt sich eine Gesamtdauer des Rituals von neun Tagen. So wären hier sowohl sieben Tage als auch neun Tage des Tragens der beschworenen Dinge möglich: Im ersten Fall werden sie nach dem zweiten Tag und im zweiten Fall bereits am ersten Tag des Rituals auf dem Patienten platziert. Die sieben Tage des Tragens bestätigen Kola 151 und 152, die auch dadurch in beiden Exemplaren nicht emendiert werden müssen.

Editio ultima: Textus 16.06.2015; Traductionis 09.01.2017